
Taxpunkte
Tarifierung nach Dentotar
Unsere Zahnarztpraxis richtet sich nach dem Tarifsystem DENTOTAR der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO. Dentotar wurde mit der Medizinaltarif-Kommission erarbeitet und ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Es umfasst mehr als 500 Einzelleistungen (=Taxpunktzahl). Die Taxpunktzahl wiederspiegelt einerseits den Zeitaufwand, andererseits aber auch den Schwierigkeitsgrad einer bestimmten zahnärztlichen Leistung. Die Kosten für eine Leistung setzt sich aus der Taxpunktzahl (TP) multipliziert mit dem Taxpunktwert (TPW) zusammen (der maximale TPW beträgt 1.70).
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Unsere Tarife sind wie folgt:
Behandlung durch Fachzahnarzt: 1.25 Taxpunktwert
Dentalhygiene: 1.15 Taxpunktwert
Versicherungsleistungen (UV, MV, IV, Sozialdienste): 1.0 Taxpunktwert
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Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG).
Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) wird nach dem revidierten Tarif abgerechnet und die Rechnung kann wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Können Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen, bitte melden Sie sich spätestens 24 Stunden vorher ab. Gemäss Dentotar können zu spät abgemeldete Termine verrechnet werden, wenn kurzfristig der Termin nicht mehr weitervergeben werden kann.
Zahlungskonditionen: 30 Tage. Nach Fälligkeit halten wir uns vor, Mahngebühren von CHF 10.00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen.